Wir beraten sämtliche Arten grenzüberschreitender Geschäftsvorfälle und Transaktionen, sei es für kleinere Unternehmen oder auch Unternehmensgruppen. Hierbei greifen wir auf unsere langjährige Beratungserfahrung im internationalen Kontext zurück.
In diesem Zusammenhang sind wir sowohl mit den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen, den nationalen und internationalen Missbrauchsvermeidungsnormen als auch mit den vielfältigen Erleichterungen der EU-Richtlinien bestens vertraut. Bei Bedarf arbeiten wir in internationalen Projekten auch mit erfahrenen Beratern im Ausland zusammen.
Seit 2020 werden wir jährlich vom Handelsblatt in die Bestenliste "Deutschlands beste Steuerberater und Wirtschaftsprüfer" in der Kategorie Internationales Steuerrecht aufgenommen.